Bettina Wolf | Drosselweg 7-11 | 61130 Nidderau
Bettina Wolf | Drosselweg 7-11 | 61130 Nidderau
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Notarin

Kosten

Natürlich ist für Sie wichtig zu wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Das besprechen wir gleich am Anfang und immer dann, wenn sich die Prognose ändert.

Eine persönliche Erstberatung kostet 100 € inkl. Umsatzsteuer bei sofortiger Zahlung. In etwa 30 Minuten erörtern wir für Ihren Fall erste Handlungsstrategien und Möglichkeiten und Sie erhalten – je nach Fall – eine sofortige mündliche Beantwortung von Einzelfragen.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt grundsätzlich die Anwaltsgebühren, die sich nach einem „Gegenstandswert“ oder „Verfahrenswert“ richten. Dies erläutere ich Ihnen gern einschließlich möglicher oder notwendiger Alternativen. In Familiensachen erscheint die gesetzliche Regelung oft unpassend und ich vereinbare üblicherweise einen angemessenen Stundensatz.

Scheidung

Eine „Scheidung mit nur einem Anwalt“ spart gewissermaßen Kosten. Ich werde oft danach gefragt und biete dies auch an. Die Risiken und Einschränkungen dieses Modells erläutere ich Ihnen aber auch. In diesem Fall kann ich insbesondere nur einen Ehegatten vertreten.

Zum „Abnicken“ einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder für einen bloßen Rechtsmittelverzicht stehe ich allerdings nicht zur Verfügung.

Wenn Ihnen Werbung für eine „billige Online-Scheidung“ einer anderen Kanzlei vorliegt, können Sie dies gern mit mir besprechen. Da die Gebühren für Ehescheidungen gesetzlich festgelegt sind, sind die Kosten wahrscheinlich die gleichen wie bei mir, lediglich der Service ist „billig“.

Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherer zahlen – anders als oft erwartet – meist nur eine kleine Beratungspauschale oder gar nichts. Am besten klären Sie das selbst mit Ihrer Versicherung vor dem ersten Beratungstermin.

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe sind Sozialhilfeleistungen, wenn Mandanten die Anwaltskosten nicht bezahlen können. Das kommt in Trennungssituationen vor.

Alternativ zur Prozesskosten- oder Beratungshilfe biete ich unbürokratische Ratenzahlungsvereinbarungen an.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe, also Kostenbeihilfe in einem gerichtlichen Verfahren, beantrage ich für Sie beim Gericht. Prozesskostenhilfe ist ein staatliches Darlehen, dessen Rückzahlung das Gericht noch Jahre nach Abschluss des Verfahrens fordern kann. Sie haben also jahrelang Auskunfts- und Mitteilungspflichten. Für die Antragstellung kann eine Gebühr anfallen.

Beratungshilfe

Beratungshilfe ist Kostenbeihilfe für Beratung oder Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Wenn Sie mit einem gerichtlichen Beratungsschein zum Termin erscheinen, fällt lediglich eine Aufwandspauschale von 15 € pro Angelegenheit an. Den Beratungsschein bekommen Sie VOR dem Anwaltstermin beim Amtsgericht Ihres Wohnorts. Rufen Sie vorher dort an: Sie werden einen Termin vereinbaren und Unterlagen mitbringen müssen. Sollten Sie durch meine Tätigkeit ausreichend Geld erlangen, kann die Beratungshilfe aufgehoben werden und es fallen die regulären Gebühren für meine Tätigkeit an. Das erkläre ich Ihnen ausführlich. Nur mit Einholung des gerichtlichen Beratungsscheins vor dem Termin haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Kosten tatsächlich vom Gericht übernommen werden.

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